Themenbereiche: berufliche Vorsorge, Finanzanlage und Versicherungstechnik.
Anschlussvertrag
Beim Anschlussvertrag handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und einer Vorsorgeeinrichtung zur Versicherung der Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Der Vertrag berücksichtigt die Rechte und Pflichten der Parteien.
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