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Collar

Ein Collar ist die vertragliche Vereinbarung über eine Zinsobergrenze und ei­ne Zinsuntergrenze, bezogen auf einen nominellen Kapitalbetrag. Übersteigt der Referenzzinssatz die vertraglich festgelegte Zinsobergrenze (Cap), so zahlt der Verkäufer dem Käufer des Collars die Differenz zwischen Referenzzinssatz und Zinsobergrenze. Fällt der Referenzzinssatz unter die vereinbarte Zinsuntergrenze (Floor), so muss der Käufer des Collars die Differenz zum Referenzzinssatz dem Verkäufer erstatten. Der Kauf eines Collars ermöglicht dem Kreditnehmer, seine Zinskosten mit einer festen Zinsobergrenze zu versehen. Gleichzeitig verpflichtet er sich zur Zahlung eines Mindestzinses.