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  • Themenbereiche: berufliche Vorsorge, Finanzanlage und Versicherungstechnik.
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Gegenpartei

Marktteilnehmer, gegen den der Anleger z.B. aus einem Kredit oder ei­nem derivativen Instrument eine Forderung hat. Mit der Gegenpartei verbun­den ist das Gegenparteirisiko (Kreditrisiko), das den Verlust bezeichnet, welchen der Anleger bei Zahlungsunfähigkeit des Geschäftspartners erleiden würde.