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Zustiftung / Nachstiftung

Wird zusätzliches Vermögen an eine bestehende Stiftung übertragen, so spricht man von einer Zustiftung bzw. Nachstiftung. Während das zusätzliche Vermögen bei einer Zustiftung von einem Dritten übertragen wird, erfolgt die Vermögensübertragung bei einer Nachstiftung durch den Stifter. Die Zustiftung durch einen Dritten macht für diesen vor allem dann Sinn, wenn dessen Vermögen für die Gründung einer eigenen Stiftung zu gering ist.