1e-Pläne - Wahl der Anlagestrategie durch Versicherte

Auf einen Blick

  • Unternehmen können ihren Mitarbeitenden anbieten, dass diese ihre Lohnbestandteile, die über CHF 132’300 liegen (Stand 31.12.2022), in einem separaten Vorsorgeplan (so genannter 1e-Plan oder 1e-Kasse) versichern und dort die Anlagestrategie selber wählen.
  • Die Einführung von 1e-Plänen bzw. -Kassen verändert auch die Struktur und die Risikofähigkeit der bestehenden Vorsorgeeinrichtung.
  • Angebotene Dienstleistungen PPCmetrics: Analyse ökonomische Auswirkungen eines 1e-Plans, Grobdesign Plan festlegen, «Make or Buy»-Analyse, Umsetzung, laufender Betrieb – Überwachung und Controlling.

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Was sind 1e-Pläne?

Vorsorgeeinrichtungen können ihren Versicherten die Wahl aus unterschiedlichen Anlagestrategien anbieten. Diese Möglichkeit besteht allerdings nur für Vorsorgeeinrichtungen im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge und nur für Salärbestandteile von über CHF 132'300 (Stand 31.12.2022). In der Praxis haben sich für solche Anlagen die Begriffe «1e-Pläne» oder «1e-Vorsorgepläne» durchgesetzt, die auf die entsprechende Verordnungsbestimmung Art. 1e BVV 2 verweisen. 1e-Pläne müssen in einer separaten Vorsorgeeinrichtung versichert werden, die ausschliesslich Salärbestandteile über dieser Schwelle abdeckt.

 

Gründe für die Einführung von 1e-Plänen

Folgende Gründe sprechen für die Einführung von 1e-Plänen:

  • Aus Sicht der Versicherten bieten 1e-Pläne die Möglichkeit, die eigenen Vorsorgegelder entsprechend den individuellen Bedürfnissen und Risikopräferenzen anzulegen. Dies bedeutet einerseits eine grössere Flexibilität und Freiheit, andererseits aber auch mehr Eigenverantwortung, denn allfällige Anlageverluste müssen individuell getragen werden. Dennoch dürften die 1e-Pläne den Wünschen verschiedener Mitarbeitendenden entsprechen, bei der Vorsorgeplanung in der 2. Säule die Anlagestrategie aktiv beeinflussen zu können. 
  • Für den Arbeitgeber spielen vor allem Risikoüberlegungen eine Rolle. Im Rahmen von «1e-Plänen» tragen die Versicherten das Anlagerisiko. Grundsätzlich resultiert daraus eine Reduktion der Pensionskassenverpflichtungen und -risiken für die Unternehmen. Insbesondere für Firmen, die nach IAS/IFRS oder US GAAP bilanzieren, erscheint eine solche Reduktion auf den ersten Blick attraktiv.

Angebotene Dienstleistungen PPCmetrics

Im Themenfeld 1e-Pläne bietet die PPCmetrics AG die nachfolgenden Dienstleistungen an:

  • Analyse ökonomischer Auswirkungen eines 1e-Plans und Entscheidungsvorbereitung: PPCmetrics unterstützt Arbeitgeber und Vorsorgeeinrichtungen bei der Analyse der Auswirkungen einer Einführung von 1e-Plänen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Folgen für die verschiedenen Anspruchsgruppen untersucht. Im Fokus stehen unter anderem die ökonomischen Auswirkungen auf Arbeitgeber, Versicherte sowie auf die bestehende und die neue Vorsorgeeinrichtung. Ziel dieser Analyse ist es, eine fundierte Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Einführung von 1e-Plänen zu schaffen, die die individuellen Gegebenheiten angemessen berücksichtigt.
  • Grobdesign Plan festlegen: Wird entschieden 1e-Pläne einzuführen, so muss das Grobdesign festgelegt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Einführung von 1e-Plänen sowohl die Struktur und Organisation nicht nur der neuen 1e-Vorsorgeeinrichtung, sondern auch der bisher bestehenden Pensionskasse beeinflusst. Insbesondere verändern sich Anlagechancen und -risiken, die analysiert, simuliert und verstanden werden müssen. Zentral in dieser Phase ist das Asset Liability Management sowie die Formulierung und Überarbeitung einer Anlagestrategie sowohl für eine neue 1e-Vorsorgeeinrichtung als auch für die bestehende Pensionskasse.
  • «Make or Buy»-Analyse: In dieser Phase muss abgeklärt werden, ob die angestrebte Lösung auf dem Markt eingekauft oder selbst erbracht werden soll. Für die Marktanalyse setzen wir ein systematisches Marktscreening ein, um eine Long- und Shortlist mit Anbietern entsprechend der Bedürfnisse des Kunden zu generieren. Eine erfolgreiche Auswahl verlangt dabei ein professionelles und systematisches Verfahren und eine vertiefte Kenntnis der ökonomischen, operationellen sowie rechtlichen Kriterien und Risiken. Gleichzeitig unterstützen wir Kunden bei rechtlichen Fragestellungen wie bspw. den Verhandlungen eines Anschlussvertrages.
  • Umsetzung: Wir unterstützen unsere Kunden bei der Auswahl einer externen 1e-Lösung, indem wir anhand eines systematischen Prozesses Offerten von geeigneten Shortlist-Kandidaten einholen, vergleichen und beurteilen. Die Anlageumsetzung vergleichen wir dabei mit unserer umfassenden Peer Group sowie mit Portfolios von verfügbaren Säule 3a-Produkten. Beim Aufbau einer eigenen 1e-Lösung übernehmen wir die Ausarbeitung oder Beurteilung von Planvarianten und Anlagestrategien, die Formulierung des gesamten Regelwerks oder Umsetzungsfragen wie bspw. der Auswahl von Vermögensverwaltern oder von Rückversicherungen.
  • Laufender Betrieb – Überwachung und Controlling: In der Phase des laufenden Betriebes bieten wir 1e-Vorsorgeeinrichtungen die notwendigen Führungsinstrumente in Form unseres Investment Controllings. Dieses erlaubt auf den drei Ebenen Anlagestrategie, Anlagetaktik und Anlagemandate eine systematische Überwachung und stellt dem obersten Organ sämtliche führungsrelevanten Kennzahlen zur Verfügung. Unter anderem nehmen wir eine Analyse von Rendite und Risiko vor, überwachen die Einhaltung der Anlagerichtlinien, beurteilen die Vermögensverwalter und führen Peer Group- und Gebührenvergleiche durch.

 


Medienberichte

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Artikel in der NZZ, April 2016

Bei 1e-Vorsorgeplänen dürfen Versicherte die Anlagestrategie für Pensionskassenguthaben selber wählen. Solche Pläne könnten nun populärer werden. Dabei darf nicht vergessen werden, dass sie die bestehende Pensionskasse belasten können.

 


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