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Referenzzinssatz nach FRP 4 unverändert – Reduktion folgt voraussichtlich 2015

Medieninformation

PPCmetrics AG

Die Kammer der Pensionskassenexperten legt den technischen Referenzzinssatz gemäss der Fachrichtlinie FRP 4 jedes Jahr per Ende September neu fest. Wie bereits für die letzten 12 Monate wird der Wert für die Jahresabschlüsse in den nächsten 12 Monaten bei 3% liegen. Die Formel zur Festlegung des Referenzzinssatzes basiert zu zwei Dritteln auf der 20-jährigen durchschnittlichen Performance des Pictet BVG25plus Indexes und zu einem Drittel auf dem aktuellen 10-jährigen Kassazinssatz der Bundesobligationen.