Jeder Kasse ihre eigenen Grundlagen?
Artikel in „Schweizer Personalvorsorge“, Mai 2016
Dr. Marco Jost, Riitta SchäublinWahl der versicherungstechnischen Grundlagen: Das oberste Organ ist zuständig für die Festlegung der technischen Grundlagen. In der Praxis ist es schwierig, diesen Entscheid quantitativ zu begründen. Zudem kann eine Abweichung von den aktuellsten Werten und Modellen in der Regel nicht belegt werden.