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Nicht-öffentliche Ausschreibung

Das Ziel einer Ausschreibung besteht in der möglichst objektiven Auswahl von externen Dienstleistern (z. B. Vermögensverwaltern). Im Gegensatz zu einer öffentlichen Ausschreibung wird bei einer nichtöffentlichen Ausschreibung auf eine interne Datenbank von eingetragenen Dienstleistern (Vermögensverwaltern) zurückgegriffen. Die Eintragung in eine solche interne Datenbank ist für den Dienstleister kostenlos und erfolgt auf freiwilliger Basis.