Auf einen Blick
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Äquivalenzprinzip
Entsprechend dem Äquivalenzprinzip sollen bei Vorsorgeeinrichtungen die zur Deckung der Leistungen erforderlichen Risiko- und Sparbeiträge dem Erwartungswert der Leistungen entsprechen. Man unterscheidet zwischen dem individuellen Äquivalenzprinzip (im Beitragsprimat) und dem kollektiven Äquivalenzprinzip (im Leistungsprimat).