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Anlagerestriktionen

Beschränkung des zulässigen Investitionsanteils in eine Anlage bzw. Anlagekategorie oder die Einschränkung der zulässigen Anlageinstrumente, um ein bestimmtes Vermögen zu verwalten. Die Anlagerestriktionen können sowohl die Art und Qualität der einzelnen Anlageinstrumente betreffen als auch den Anteil, der in gewisse Anlageinstrumente investiert werden darf. Die wichtigsten Anlagerestriktionen sind die gesetzlichen Bestimmungen gemäss BVV 2 Art. 54 ff. sowie die im Anlagereglement enthaltenen Vorschriften. Ist die Risikofähigkeit gegeben und in einem Bericht schlüssig dargelegt, so müssen die gesetzlichen Begrenzungen nicht zwingend eingehalten werden (BVV 2 Art. 50 Abs. 4).