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Leistungsprimat

Das Leistungsprimat ist eine Methode zur Definition der Altersleistungen von Pensionskassen, bei der die Leistungen festgehalten werden und die Beiträge sich daraus ergeben. Die Festlegung der Altersleistung erfolgt in der Regel als Prozentsatz des versicherten Lohns und pro Versicherungsjahr. Erfolgt eine Lohnerhöhung, so erhöht sich die versicherte Leistung in gleichem Masse. Die erhobenen Beiträge sind dagegen variabel, bzw. werden aufgrund der Lohnentwicklung individuell berechnet. Dies bedeutet, dass bei Lohnerhöhungen typischerweise sogenannte Nachzahlungen verlangt werden, die umso höher ausfallen, je später die Lohnerhöhung erfolgt. Siehe auch Beitragsprimat.