Studie "2. Säule 2021: Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen"

Auf einen Blick

  • PPCmetrics Studie basiert auf den revidierten Geschäftsberichten der Vorsorgeeinrichtungen
  • Fokus: wichtige und vergleichbare Kennzahlen
  • Breites und repräsentatives Universum von 305 Kassen, einem Vorsorgevermögen von rund CHF 748 Milliarden und über 3.5 Millionen Versicherten

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Ziel und Mehrwert der Studie

Die PPCmetrics AG veröffentlicht mit der vorliegenden Publikation zum siebten Mal die Studie «Analyse der Geschäftsberichte von Pensionskassen». Strukturkennzahlen von Schweizer Pensionskassen zeigen die aktuelle Beschaffenheit und die Situation der Vorsorgeeinrichtungen. Gesunde Vorsorgeeinrichtungen sind in grösstem Interesse aller Versicherten, der Institutionen und der allgemeinen Öffentlichkeit. Die vorliegende Studie soll einen Beitrag zur Transparenz der 2. Säule leisten und ist sowohl an die interessierte allgemeine Öffentlichkeit als auch an die Verantwortlichen von Vorsorgeeinrichtungen gerichtet. Neben den bereits im Vorjahr gezeigten Auswertungen wird in diesem Jahr in einem zusätzlichen Kapitel das Thema nachhaltiges Investieren von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen anhand der öffentlichen ESG-Berichterstattung ausgewertet.

 

Die PPCmetrics AG analysiert in der vorliegenden Publikation systematisch Strukturdaten von Schweizer Vorsorgeeinrichtungen. Als Datenbasis dienen die revidierten Geschäftsberichte der Pensionskassen per 31. Dezember 2020. Um höchste Datenqualität sicherzustellen, werden sämtliche Kennzahlen anhand von einheitlichen Kriterien erfasst. Die Daten aus den revidierten Geschäftsberichten zeichnen sich durch einen hohen Standardisierungsgrad und eine hohe Zuverlässigkeit aus. Die Analyse fokussiert dabei auf wichtige und vergleichbare Kennzahlen. Die Studie stützt sich auf eine breite und repräsentative Peer Group von 305 Pensionskassen mit einem kumulierten Vorsorgevermögen von CHF 748 Mrd. und über 3.5 Millionen Versicherten.

 

Download der Studie

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Zentrale Ergebnisse

Die wesentlichen Ergebnisse der vorliegenden Publikation lassen sich für das vergangene Geschäftsjahr wie folgt zusammenfassen: 

 

 

Effektive Verzinsung

Die Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten betrug 2020 im Durchschnitt 1.86% und im Median 1.50%. Im Vergleich zum langfristigen Durchschnitt seit 2008 von 1.99% lag die Verzinsung im Jahr 2020 leicht tiefer. Es gilt jedoch zu beachten, dass der BVG-Mindestzins in der entsprechenden Zeitperiode deutlich gesunken ist. Auch im Jahr 2020 gewährte wiederum eine deutliche Mehrheit von rund 70% (2019: 77%) der Vorsorgeeinrichtungen eine Verzinsung über der BVG-Mindestverzinsung von 1%. Insgesamt wurde somit erneut ein wesentlicher Teil der positiven absoluten Rendite von durchschnittlich +4.21% mit einer Verzinsung deutlich über dem BVG-Mindestzins an die aktiv Versicherten weitergegeben. Im Vergleich zum Vorjahr 2019 wurden jedoch deutlich seltener (sehr) hohe Verzinsungen ausgewiesen. Wie bereits in den Vorjahren war auch 2020 die Verzinsung des Sparkapitals im Mittelwert bei den öffentlich-rechtlichen Kassen (1.65%) tiefer als bei den privatrechtlichen (1.90%) (vgl. Kapitel 2).

Trotz eines stark von Unsicherheit geprägten Jahres, welches insbesondere von der COVID-19-Pandemie dominiert wurde, haben mit rund 70% deutlich mehr als zwei Drittel der Vorsorgeeinrichtungen eine Verzinsung über der BVG-Mindestverzinsung von 1% gesprochen. Dabei betrug die durchschnittliche Verzinsung 1.86%, wobei privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen tendenziell höhere Verzinsungen gewährten als öffentlich-rechtliche Kassen.

Technischer Zins

Seit 2009 können auf breiter Basis sinkende technische Zinsen (Bewertungszins) beobachtet werden. Auch im Jahr 2020 setzte sich diese Tendenz im Vergleich zum Vorjahr unvermindert fort. Der durchschnittliche technische Zinssatz ist im Vergleich zum Vorjahr um -0.14%-Punkte von 1.76% (2019) auf 1.62% (2020) gesunken. Die Zinsen gemessen an der 10-jährigen Staatsanleihe sind im selben Zeitraum lediglich um rund -0.07% gesunken. Der durchschnittliche technische Zinssatz ist somit im Jahr 2020 stärker gesunken als das langfristige Zinsniveau.

Die Differenz zwischen öffentlich-rechtlichen (1.85%) und privatrechtlichen Pensionskassen (1.57%) lag bei 0.28%-Punkten (2019: 0.25%-Punkte). Im Jahr 2020 ist die Differenz der technischen Zinssätze somit leicht angestiegen. Per 31.12.2020 lag der höchste Bewertungszins bei 3.25% (2019: 3.50%) und der tiefste bei -0.48% (2019: -0.36%) und bewegte sich somit in einer Spannweite von 3.73% (2019: 3.86%). Die Vorsorgeeinrichtung mit dem tiefsten technischen Zins ist eine Rentnerkasse und bewertet ökonomisch.

Seit dem Jahr 2009 kann ein kontinuierlicher Trend hin zu sinkenden technischen Zinsen beobachtet werden. Dieser setzte sich auch im Jahr 2020 fort. Gegenüber dem Vorjahr ist der technische Zinssatz im letzten Jahr um durchschnittlich -0.14%-Punkte gesunken. Öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen weisen höhere durchschnittliche technische Zinsen aus als privatrechtliche. Die Spannweite der technischen Zinssätze verbleibt insgesamt gross.

Der durchschnittliche technische Zinssatz verbleibt mit 1.62% deutlich über dem risikolosen Zins. Im Jahr 2020 hat der technische Zinssatz jedoch stärker abgenommen als das Zinsniveau (-0.07%-Punkte) gemessen an der 10-jährigen Staatsanleihe.

 

 

2019 wurde von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten (SKPE) eine neue Fachrichtlinie zur Bestimmung des technischen Zinssatzes (FRP 4) erlassen. Der empfohlene technische Zinssatz soll mit einer angemessenen Marge unterhalb der erwarteten Nettorendite der Anlagestrategie der Vorsorgeeinrichtung liegen und soll die «Struktur und Merkmale» der Vorsorgeeinrichtung berücksichtigen. Ein wichtiges Merkmal der strukturellen Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung ist deren Anteil an technischem Vorsorgekapital Rentner. Eine rentnerlastige Vorsorgeeinrichtung sollte daher gemäss FRP 4 den technischen Zinssatz nahe beim risikoarmen Zinssatz ansetzen. Gemäss FRP 4 wird die Obergrenze gerechnet als durchschnittlicher Kassazinssatz der letzten 12 Monatswerte der 10-jährigen CHF Bundesobligationen, erhöht um einen Zuschlag von 2.5% und vermindert um einen Abschlag bei Verwendung von Periodentafeln, und beträgt per 30.09.2020 1.68% (bei Verwendung Periodentafel) resp. gerundet 1.70% bzw. 1.98% (bei Verwendung Generationentafel) resp. gerundet 2%.

Gemäss dem Schreiben der OAK BV zur Umsetzung der FRP 4 vom 23.02.2021 wird eine geringe Rundung der Empfehlung des technischen Zinssatzes (max. um 0.05%, z.B. von 1.98% auf 2.0%) nicht als Überschreitung der relevanten Obergrenze betrachtet.

Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen mit einem technischen Zinssatz über der festgelegten Obergrenze für Generationentafeln ist mit rund 4.5% tief und hat im Vergleich zum Vorjahr 2019 (8%) leicht abgenommen.

Der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen mit einem technischen Zinssatz über der festgelegten Obergrenze für Periodentafeln ist mit rund 63% hoch und hat im Vergleich zum Vorjahr 2019 (51%) zugenommen.

Der Erklärungsgehalt des Anteils Vorsorgekapital Rentner auf den beschlossenen technischen Zins bleibt wie schon im Vorjahr stark eingeschränkt, d.h. es wurden auch bei gleichem Anteil Vorsorgekapital stark variierende technische Zinsen ausgewiesen. Dies ist nicht im Sinne der FRP 4.

Im Vergleich zum Vorjahr sank die durchschnittliche Verzinsung der Sparkapitalien um -0.67%-Punkte auf 1.86%. Der technische Zins sank ebenfalls, jedoch mit durchschnittlich -0.14%-Punkten deutlich weniger stark als die Verzinsung der Sparkapitalien. Dennoch bleibt die durchschnittliche Verzinsung wie schon im Vorjahr über dem durchschnittlichen technischen Zinssatz der Vorsorgeeinrichtungen  (vgl. Kapitel 3).

Obwohl die Verzinsung im Jahr 2020 ausgeprägter sank als der technische Zins, lag die durchschnittliche Verzinsung der Sparkapitalien der aktiv Versicherten über dem Mittelwert des verwendeten technischen Zinssatzes. Eine durchschnittliche Vorsorgeeinrichtung gewährte im Jahr 2020 eine um +0.24%-Punkte höhere Verzinsung der aktiv Versicherten.

Nun liegt die durchschnittliche Verzinsung bereits das zweite Jahr in Folge über dem durchschnittlichen technischen Zinssatz. Seit 2008 lag diese erst zum dritten Mal darüber. Im langfristigen intertemporalen Vergleich verbleibt jedoch der durchschnittliche technische Zins nach wie vor deutlich über der durchschnittlichen Verzinsung der Aktiven.

 

Absolute Rendite

Das Jahr 2020 war sowohl für die Märkte als auch für die Vorsorgeeinrichtungen ein turbulentes Anlagejahr. Von Mitte Februar bis Ende März 2020 waren insbesondere aufgrund der mit der COVID-19-Pandemie verbundenen Unsicherheiten massive Verwerfungen an den Märkten zu beobachten. Basierend auf weltweiten fiskalischen Stabilisierungsmassnahmen von Regierungen und Notenbanken begannen sich die Märkte ab April 2020 wiederum schnell und deutlich zu erholen. Die durchschnittliche absolute Rendite aller betrachteten Pensionskassen betrug im Jahr 2020 rund +4.21% (Median: +4.27%). Der Durchschnitt der absoluten Renditen lag bei den privatrechtlichen (+4.22%) und bei den öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (+4.18%) auf sehr ähnlichem Niveau. Im Vergleich zum Vorjahr war die Streuung der Verteilung der absoluten Renditen im Jahr 2020 an den Polen ausgeprägter (Minimum: -4.10%, Maximum: +11.06%), aber im Bereich des Durchschnitts dichter. Die Hälfte der Vorsorgeeinrichtungen wies im Jahr 2020 eine absolute Rendite zwischen +3.5% und +5.0% aus. Sowohl am oberen als auch am unteren Ende der Verteilung gab es einige wenige, jedoch deutliche Ausreisser. Lediglich rund 5% der Vorsorgeeinrichtungen verzeichneten im Jahr 2020 eine absolute Rendite von unter 2%, während rund 9% eine Rendite von über 6% erzielten.

Trotz deutlicher Marktverwerfungen aufgrund der COVID-19-Pandemie im 1. Quartal 2020 konnten die deutlichen Verluste bei den meisten Vorsorgeeinrichtungen Ende Jahr nicht nur kompensiert werden, sondern im Durchschnitt sogar deutlich positive absolute Renditen erwirtschaftet werden. Die durchschnittliche absolute Rendite der betrachteten Vorsorgeeinrichtungen betrug im Jahr 2020 +4.21%.

Die absoluten Renditen lagen zwischen -4.10% und +11.06%. Lediglich drei Vorsorgeeinrichtungen konnten im Jahr 2020 keine positive absolute Rendite ausweisen. Wie schon im Vorjahr, aber in der Höhe weniger stark ausgeprägt, konnten häufig deutlich positive absolute Renditen ausgewiesen werden.

Die durchschnittliche Vorsorgeeinrichtung wählte bei einer positiven absoluten Rendite von rund
+4.2% eine Verzinsung der aktiv Versicherten von 1.9%. Auch bei ähnlichen Renditen waren hohe Schwankungen bei der Verzinsung zu beobachten. Die erzielten absoluten Renditen erklären nur zu einem stark eingeschränkten Teil die Verzinsungsentscheidung von Vorsorgeeinrichtungen, d.h. andere Faktoren, wie z.B. die Risikofähigkeit, hatten ebenfalls einen wesentlichen Einfluss auf die Verzinsung (vgl. Kapitel 4).

Der Zusammenhang zwischen der absoluten Rendite und der Verzinsung war im Jahr 2020 positiv, erklärt aber nur einen sehr geringen Teil der Streuung. Gegenüber dem Vorjahr wählte ein leicht höherer relativer Anteil (2019: 20%, 2020: 26%) der Vorsorgeeinrichtungen die BVG-Mindestverzinsung von 1%. Die deutliche Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen (70%) wählte jedoch wiederum eine Verzinsung über der gesetzlich vorgesehenen BVG-Mindestverzinsung. 

 

Absolute Rendite/Grösse von Pensionskassen

Weisen grössere Pensionskassen z.B. aufgrund einer besseren Verhandlungsposition bei der Mandatsvergabe oder wegen ausgeprägteren Analysemöglichkeiten durchschnittlich höhere absolute Renditeergebnisse aus als kleine Vorsorgeeinrichtungen? Im Betrachtungszeitraum über die letzten drei Jahre (2018 bis 2020) hatte die Vermögensgrösse gemäss der vorliegenden Analyse keinen Einfluss auf die absoluten Ergebnisse der Vorsorgeeinrichtungen. Während das Jahr 2018 von deutlich negativen Märkten geprägt war und sich insbesondere eine hohe Aktienquote nachteilig auswirkte, wurden in den beiden Jahren 2019 und 2020 mehrheitlich deutlich positive absolute Renditen ausgewiesen, wobei sich eine hohe Aktienquote positiv auswirkte. Durchschnittlich resultierten im Dreijahreszeitraum mehrheitlich deutlich positive absolute Renditen (u.a. BVG 25: +2.97% p.a., BVG 40: +3.91% p.a. und Peer Group: +3.89% p.a.). Die Datenbasis kann die Hypothese, dass grosse Vorsorgeeinrichtungen gegenüber kleinen einen Performancevorteil ausweisen, wie schon im Vorjahr über die letzten drei Jahre nicht bestätigen (vgl. Kapitel 5).

Die Jahre 2018 bis 2020 waren von deutlich unterschiedlichen absoluten Renditen geprägt. Während im Jahr 2018 durchschnittlich eine negative absolute Rendite von -2.8% resultierte, konnte insbesondere im Jahr 2019 (Durchschnitt: +10.8%), aber auch im Jahr 2020 (Durchschnitt: rund +4.2%) eine deutlich positive Rendite ausgewiesen werden.

In den letzten drei Jahren wiesen grosse Vorsorgeeinrichtungen gegenüber kleinen im Durchschnitt keine signifikant abweichenden absoluten Renditeergebnisse aus.

 

Berichterstattung über Nachhaltigkeitsbestrebungen

Schweizer Vorsorgeeinrichtungen kommunizieren ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen zunehmend öffentlich. In den letzten drei Jahren hat sich der Anteil der Vorsorgeeinrichtungen, die das Thema Nachhaltigkeit in ihrem Geschäftsbericht oder auf ihrer Website kommunizieren, deutlich um +14%-Punkte von 24% im Jahr 2018 auf 38% im Jahr 2020 erhöht. Unterschiede lassen sich dabei sowohl zwischen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen als auch zwischen kleinen und grossen Vorsorgeeinrichtungen erkennen. Die Berichterstattung zeugt von den vielfältigen Nachhaltigkeitsbestrebungen bei Vorsorgeeinrichtungen und reicht über ein breites Instrumentarium (u.a. von Negativkriterien zur Ausübung der Stimmrechte sowie Engagement bis hin zu Positivkriterien wie Best-in-Class-Ansatz, Impact Investing und Integration in der Finanzanalyse) (vgl. Kapitel 6).

Beinahe 40% der Vorsorgeeinrichtungen berichteten im Jahr 2020 über ihre Nachhaltigkeitsbestrebungen. Im Vergleich zu den Vorjahren entspricht dies einer kontinuierlichen Zunahme.

Je grösser das Vorsorgevermögen einer Vorsorgeeinrichtung, desto höher ist der Anteil der Kassen, welche Bericht über die eigenen Nachhaltigkeitsbestrebungen erstatten. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass mit steigender Grösse typischerweise auch die Ressourcen in der Kommunikation steigen. Deshalb dürfen die Ergebnisse nicht so interpretiert werden, dass Nachhaltigkeitsüberlegungen bei kleineren Vorsorgeeinrichtungen keine wichtige Rolle spielen und nicht bereits in den Anlageprozess integriert werden.

Vorsorgeeinrichtungen in der Schweiz nutzen diverse Möglichkeiten, um Nachhaltigkeitsaspekte in der Vermögensanlage zu berücksichtigen. Die beliebtesten waren im Jahr 2020 die Integrationen in die Finanzanalyse (29% der Kassen), die Implementierung von Ausschlusslisten (26% der Kassen) und das Betreiben von Engagement (19% der Kassen).

 

Risikotragender Deckungsgrad

Der risikotragende Deckungsgrad misst die Belastung der Risikoträger von Schweizer Pensionskassen. Die aktuelle Erhebung zeigt, dass sich die Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtungen im Jahr 2020 leicht verbessert hat. So stieg der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen im System der Vollkapitalisierung von 102.3% (2019) auf 103.2% (2020, für die per Stichtag verfügbare Peer Group an Vorsorgeeinrichtungen). Ein risikotragender Deckungsgrad von unter 100% bedeutet, dass per Stichtag die garantierten Renten nicht ohne Unterstützung der Risikoträger finanziert werden können. Die Verbesserung des risikotragenden Deckungsgrades kann primär auf die positiven absoluten Renditen des Jahres 2020 zurückgeführt werden. Demgegenüber führten die leicht gesunkenen Zinsen im Jahr 2020 zu einer Erhöhung der diskontierten Verpflichtungen, was sich negativ auf den risikotragenden Deckungsgrad auswirkte (vgl. Kapitel 7).

Der risikotragende Deckungsgrad misst die effektive finanzielle Situation der Pensionskassen aus Sicht der Risikoträger transparent und vergleichbar. Der durchschnittliche risikotragende Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen im System der Vollkapitalisierung stieg im letzten Jahr aufgrund der positiven absoluten Renditen von 102.3% (2019) auf 103.2% (2020) und lag damit sogar über dem bisherigen Rekordniveau vom Jahr 2017 (102.4%)

Ein Wert von über 100% bedeutet, dass per Ende des Jahres 2020 das verbleibende Vermögen nach Ausfinanzierung der laufenden Renten im Durchschnitt, wie auch schon im Vorjahr, leicht oberhalb der Austrittsleistung der aktiv Versicherten lag.

 

 

Auch der durchschnittliche, ausgewiesene technische Deckungsgrad per Ende 2020 ist gegenüber dem Vorjahr (2019: 110.0%) auf 111.6% angestiegen, was u.a. mit den positiven absoluten Renditen und dem Übertreffen der Sollrenditen erklärt werden kann.

Vermögensverwaltungskosten

Vermögensverwaltungskosten spielen sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch für die Verantwortlichen von Pensionskassen eine wichtige Rolle. 2020 betrugen diese im Durchschnitt aller Vorsorgeeinrichtungen 0.40% (Median: 0.36%) der transparenten Anlagen. Der Median und der Durchschnitt nahmen im Vergleich zum Vorjahr (Durchschnitt 2019: 0.42%, Median 2019: 0.38%) deutlich ab. Gegenüber dem Vorjahr ist die Kostentransparenz auf bereits hohem Niveau weiter angestiegen. Rund 97% (2019: 93%) der Vorsorgeeinrichtungen verfügen über eine Transparenzquote zwischen 98% und 100%. Dies deutet darauf hin, dass zu einem grossen Teil auch ursprünglich als intransparent angesehene alternative Anlagen häufiger transparent ausgewiesen werden (vgl. Kapitel 8).

Im Jahr 2020 sanken die durchschnittlichen Vermögensverwaltungskosten im Vergleich zum Vorjahr von 0.42% (2019) auf 0.40% (2020). Gleichzeitig stieg auch die Kostentransparenzquote auf bereits hohem Niveau weiter an. 

Ein möglicher Grund für die tiefere Kostenquote liegt in den deutlich positiven absoluten Renditen. Insbesondere in den vergangenen beiden Jahren haben die hohen absoluten Renditen zu wachsenden Volumen geführt. Bei Verwendung von Staffeltarifen, welche häufig bei Vorsorgeeinrichtungen zum Einsatz kommen, gelangen bei höheren Volumen tiefere Gebühren zur Anwendung.   

 

 

Ausgewiesene Umwandlungssätze

Die ausgewiesenen Umwandlungssätze aller betrachteten Vorsorgeeinrichtungen betrugen per 01.01.2021 im Durchschnitt 5.46% und im Median 5.40%. Gegenüber dem Vorjahr (per 01.01.2020) sind die Umwandlungssätze deutlich gesunken (Durchschnitt und Median je rund 5.56%). Die Mehrheit von rund 53.5% (2020 rund 60.5%) der Vorsorgeeinrichtungen verwendete per Anfang 2021 einen Umwandlungssatz zwischen 5% und 6%. Bei rund 14% (2020: 20.3%) aller betrachteten Vorsorgeeinrichtungen lag der Umwandlungssatz über 6%, während 25.6% (2020: 18.5%) einen Umwandlungssatz von 5% oder tiefer anwendeten. Die Spannweite umfasst per 01.01.2021 Sätze zwischen 4.10% und 7.20%. Basierend auf den Zinssätzen per 31.12.2020 liegt der ökonomisch neutrale Umwandlungssatz bei 3.48%.

Der durchschnittliche Umwandlungssatz der betrachteten Vorsorgeeinrichtungen ist im Jahr 2020 wiederum, jedoch weniger ausgeprägt als im Vorjahr, um -0.10%-Punkte gesunken. Erstmals rechnete mehr als ein Viertel der Vorsorgeeinrichtungen mit einem Umwandlungssatz von 5% und tiefer. Dies bestätigt die sinkende Tendenz bei den Umwandlungssätzen der Vorsorgeeinrichtungen. 

Unter Berücksichtigung des Zinsniveaus per Ende 2020 berechnet sich ein Umwandlungssatz von rund 3.48%. Der durchschnittliche Umwandlungssatz liegt mit 5.46% somit weiterhin deutlich darüber. Der durchschnittlich verwendete Umwandlungssatz der Vorsorgeeinrichtungen ist im Jahr 2020 deutlicher gefallen als der ökonomisch neutrale Umwandlungssatz. Trotzdem wird aber ökonomisch gesehen für die zukünftigen Renten weiterhin mehr Kapital benötigt, als bei der Pensionierung vorhanden ist. 

Weiter werden die bereits bekanntgegebenen, zukünftigen Umwandlungssätze (max. 10 Jahre in die Zukunft) der Kassen verglichen. Vorsorgeeinrichtungen innerhalb dieser Vergleichsgruppe sehen in Zukunft Umwandlungssätze von durchschnittlich 5.30% vor. Gegenüber dem Vorjahr (2019: 5.39%) bedeutet das wiederum eine Senkung von -0.09%-Punkten. Dies verdeutlicht, dass in Zukunft weiterhin mit tieferen Umwandlungssätzen zu rechnen ist (vgl. Kapitel 9).

Die Umwandlungssätze per 01.01.2021 liegen bei Pensionskassen durchschnittlich bei rund 5.46% (01.01.2020: 5.56%) und werden gemäss aktuellem Informationsstand in den nächsten Jahren auf durchschnittlich rund 5.30% gesenkt werden.  Sowohl die aktuell gültigen als auch die zukünftig beschlossenen Umwandlungssätze sind wiederum auf breiter Basis gesunken.

Weitere Indikatoren

Das Beitragsprimat ist die mit Abstand häufigste Primatart. Insbesondere privatrechtliche Vorsorgeeinrichtungen verwenden kaum noch das Leistungsprimat. Bei öffentlich-rechtlichen Kassen wird das Leistungsprimat noch bei 11% verwendet.

Bei den verwendeten Sterbetafeln hat sich gegenüber dem Vorjahr der Anteil Vorsorgeeinrichtungen mit Generationentafeln stabilisiert und nicht weiter erhöht. Vorher war jeweils ein deutlicher Anstieg an Kassen mit Generationentafeln und eine Abnahme bei den Periodentafeln zu beobachten. Per Ende 2020 rechnete weiterhin eine deutliche Mehrheit der Vorsorgeeinrichtungen (rund 56%) mit der Generationentafel.

Der durchschnittliche technische Anteil des Vorsorgekapitals der aktiv Versicherten am gesamten Vorsorgekapital beträgt rund 52% und hat gegenüber dem Vorjahr (53%) wiederum leicht abgenommen. Die mittleren 50% der Vorsorgeeinrichtungen weisen eine Quote für das Vorsorgekapital der aktiv Versicherten zwischen rund 42% und rund 65% aus (vgl. Kapitel 10).

Bei den Anlagestrategien der Pensionskassen zeigt sich unverändert eine grosse Vielfalt. Obligationen CHF, Aktien Welt und Immobilien sind weiterhin die bedeutendsten Anlagekategorien. Einige Vorsorgeeinrichtungen wiesen per Ende 2020 eine Gewichtung der Anlagekategorien aus, die über den Kategorienlimiten gemäss BVV 2 lagen. So überschritt die Allokation dreier Vorsorgeeinrichtungen die BVV-2-Limite der Aktien von 50%, 10 Vorsorgeeinrichtungen die BVV-2-Limite der Alternativen Anlagen von 15% und 41 Vorsorgeeinrichtungen die BVV-2-Limite der Immobilien von 30%. Insgesamt haben 52 von 268 (rund 19.4%) per Ende 2020 mindestens eine Kategorienlimite gemäss BVV 2 überschritten. Eine Überschreitung der BVV-2-Limite muss im Jahresbericht schlüssig dargelegt werden.

Die gesetzlichen Bestimmungen der beruflichen Vorsorge sehen seit Oktober 2020 für Infrastrukturen eine eigene Anlagekategorie gemäss BVV 2 mit einer Begrenzung von 10% des Gesamtvermögens vor, sofern kein Hebel eingesetzt wird. Infrastrukturanlagen verzeichneten in den vergangenen Jahren hohe Mittelzuflüsse und werden ebenso von zahlreichen Schweizer Vorsorgeeinrichtungen eingesetzt (vgl. Kapitel 10).

Die PPCmetrics Datenbank zeigt, dass rund 20% der Vorsorgeeinrichtungen in Infrastrukturanlagen investieren und die durchschnittliche strategische Quote der Kassen, welche in Infrastruktur investieren, 3.3% beträgt.

Bei Infrastrukturanlagen sollte seitens der Entscheidungsgremien der Pensionskasse der Einsatz von Fremdkapital systematisch und regelmässig abgeklärt werden.