Inflation und Kapitalerhalt

Auf einen Blick

  • Stiftungen existieren ewig und niemand überprüft, ob die Kaufkraft des Vermögens erhalten bleibt, was eigentlich das Ziel ist.
  • Die jeweilige Stiftung soll langfristig so viel ausgeben, wie sie sich leisten kann. Die Stiftung führt nach, wie gross ihr tatsächliches Vermögen in Relation zum angestrebten Vermögen («Zielvermögen») ist.
  • Herkömmliche Modelle zur Bestimmung der jährlichen Ausgaben lassen sich oft «austricksen» indem man die Erträge zu Lasten der Kapitalgewinne maximiert. Zudem berücksichtigen solche Modelle nicht, ob der Vermögenserhalt damit auch tatsächlich sichergestellt wurde. 
  • Das Modell von PPCmetrics basiert auf dem XX Modell von XX und berechnet, wie viel Geld eine Förderstiftung mit einer bestimmten Anlagestrategie pro Jahr ausgeben kann, wenn sie ihr Vermögen (zu Nominal- oder Realwerten) bewahren möchte.

 

Ausschüttungspolitik und Inflationsschutz

Was ist Inflation?

Als Inflation wird ein anhaltender Anstieg des allgemeinen Preisniveaus bei Gütern des täglichen Bedarfs bezeichnet. Bei einer Erhöhung des Preisniveaus können mit demselben absoluten Geldbetrag aus Sicht einer Stiftung weniger Projekte finanziert werden (oder das Kapital muss verzehrt werden). Die Finanzierung des gleichen Projekts kostet eine Stiftung somit plötzlich mehr als früher, was dementsprechend auch die erfolgreiche Zweckerfüllung der Stiftung tangiert. Zusätzlich können die Inflation und mit ihr gestiegene Zinsen auch den Wert der Vermögensanlagen (zum Beispiel Anleihen) verringern.

 Grafik Inflation4.png

Eine erhöhte Inflation stellt für Stiftungen daher eine mögliche Gefahr dar und sollte bei der Strategiebestimmung – selbst während Niedriginflationsphasen – nie ganz ausser Acht gelassen werden (falls die Stiftung den realen Vermögenserhalt anstrebt).

Für Substanzerhalt müsste eine Stiftung einen grossen Anteil ihres Vermögens in Sachwerte wie Aktien und Immobilien investieren. Diese Anlagen bringen im langfristigen Erwartungswert höhere Erträge. So kann eine Stiftung nicht nur die Kosten für Verwaltung decken, sondern auch ihren Zweck fördern und allenfalls sogar die Kaufkraft des Vermögens bewahren. Sachwerte sind jedoch häufig mit höheren Risiken in Form von Wertschwankungen verbunden. Ein hohes Risiko einzugehen, ist für Stiftungen jedoch nicht angenehm. Gerade in Krisen ist mit beträchtlichen, wenn auch häufig nur zwischenzeitlichen, Verlusten zu rechnen. 

Doch wie weiss der Stiftungsrat, welche Ausgaben er finanzieren kann, ohne dass die Stiftung an Substanz verliert?

Dazu gilt es zunächst, den Kaufkrafterhalt systematisch zu messen. Periodisch (quartalsweise) wird das vorhandene Vermögen dem zu erhaltenden Vermögen gegenübergestellt. Ist das zu erhaltende Vermögen teuerungsbereinigt nicht mehr gedeckt (rote Blase in der Grafik), so wird durch die Projektfinanzierung ein Teil des Vermögens verzehrt.

Grafik Entwicklung des Vermögens3.png

 

Herkömmliche Ausschüttungsmethode

In vielen Stiftungen ist statutarisch festgelegt, welcher Betrag jährlich für Projekte ausgeschüttet werden darf. Häufig bemisst sich dieser an den Erträgen wie zum Beispiel Zinsen und Dividenden. Die Kapitalgewinne werden meist teilweise oder vollständig einbehalten. Diese herkömmlichen Modelle haben einige Nachteile: 

      1. Wenn sie bindend sind, kann in Krisenperioden nicht adäquat auf die Bedürfnisse der Destinatäre reagiert werden.
      2. Sie lassen sich „austricksen“, indem man die Erträge zu Lasten der Kapitalgewinne maximiert – zum Beispiel in Form von dividendenstarken Aktien oder auch hochverzinslichen Anleihen.
      3. Die Modelle berücksichtigen nicht, ob der Kapitalerhalt (Vermögenserhalt) damit auch tatsächlich sichergestellt wurde.

Ökonomisches Ausschüttungsmodell

Aufgrund dieser Mängel bietet sich ein anderes – freiwilliges – Modell an, das dem Stiftungsrat unverbindlich und aufgrund der tatsächlichen finanziellen Situation aufzeigt, welchen Betrag er ausschütten kann: Ist das zu erhaltende Vermögen gedeckt und sind allfällige Wertschwankungsreserven voll geäufnet, darf mehr ausgeschüttet werden, als wenn das nur teilweise oder gar nicht der Fall ist. Mit diesem Modell weiss der Stiftungsrat jederzeit, wie viel Geld er für das kommende Jahr budgetieren kann. Besonders wichtig ist hierbei, dass die Kaufkraft des zu erhaltenden Vermögens fortgeschrieben wird. So passt eine Stiftung ihre Ausgaben nämlich auch an, wenn sich ihre finanzielle Lage aufgrund einer höheren Inflation verschlechtert haben sollte. 

Hierbei wird auf Basis der erwar­teten Anlagerendite und Inflation be­rechnet, welche Ausgaben für das kom­mende Jahr eine Stiftung entsprechend ihrer finanziellen Lage finanzieren kann. Dazu wird auch das zu erhaltende Kapi­tal (kaufkraftbereinigt) nachgeführt, dem tatsächlichen Vermögen gegen­übergestellt und so Transparenz über die finanzielle Lage und den Kaufkrafterhalt geschaffen.

Grafik Jährliche Ausschüttungen2.png

 

Modell im Detail

Funktionsweise des Modells

  1. Tatsächliches Vermögen > zu erhaltendes Vermögen + erforderliche WSR -> Die Stiftung darf mehr ausschütten als ihr normales Ausschüttungsbudget
  2. Tatsächliches Vermögen > zu erhaltendes Vermögen < Zielvermögen + erforderliche WSR -> Ausschüttung gemäss Ausschüttungsbudget
  3. Tatsächliches Vermögen < zu erhaltendes Vermögen -> Die Stiftung soll weniger ausschütten, damit die Kaufkraft des Stiftungsvermögens erhalten bleibt 

Vorteile des Modells

Der Stifungsrat

  1. weiss zu jedem Zeitpunkt, ob die Kaufkraft des Vermögens seit Errichtung der Stiftung geblieben ist.
  2. weiss, welche Ausgaben ökonomisch wären unter der Annahme, dass das Vermögen erhalten bleiben soll.
  3. kann bewusst entscheiden, mehr auszugeben und das Vermögen teilweise zu verzehren
  4. Ein allfälliger Kaufkraftverlust erfolgt immer im Wisser des Stiftungsrates.

Ansprechpartner

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Dr. Hansruedi Scherer
Partner
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Lukas Riesen
Partner
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