Auf einen Blick
- Die Gebühren in der professionellen Vermögensverwaltung und dem Global Custody sind in Bewegung.
- Die Gebühren sind ein zentraler Bestandteil der Rendite.
- Es gibt unterschiedliche Modelle zur Ausgestaltung der Gebühren für die Vermögensverwaltung.
- Eine Kostenanalyse erfordert Fachwissen.
- Anlegern fehlt oftmals eine breite Marktübersicht, um Gebühren zu vergleichen.
Gebühren sind zentraler Bestandteil der Rendite
Die Kosten für die Vermögensverwaltung sind in Bewegung. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen stehen diese vermehrt im Fokus der Anleger. Hohe Gebühren schmälern die Anlagerendite mit Gewissheit, während die Renditen selbst mit Unsicherheit behaftet sind. Auch in der öffentlichen Diskussion spielen die Vermögensverwaltungskosten eine wichtige Rolle.
Sind Ihre Gebühren marktkonform?
Als führendes Unternehmen im Bereich Investment Consulting & Controlling haben wir einen umfassenden Marktüberblick über die aktuellen Gebührenkonditionen in der Vermögensverwaltung und dem Global Custody Geschäft für institutionelle Anleger. Wir verfügen über vier breit abgestützte und voneinander unabhängige Gebührendatenbanken:
Die systematische Erfassung der Gebühren und unser intern entwickeltes Tool erlauben es uns, die von Ihnen bezahlten Gebühren mit dem Markt zu vergleichen und zu beurteilen und Ihnen ein allfälliges Kostensenkungspotenzial aufzuzeigen.
Aktuelle Studien
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Komplexe Gebührenmodelle
Unsere Studie „Managementgebühren in der institutionellen Vermögensver-waltung" erklärt und analysiert die in der Praxis am häufigsten verwendeten Gebührenmodelle und zieht ein Fazit aus Sicht der Anleger.
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Anreize von Gebührenmodellen
Wie bei jedem Auftragsverhältnis besteht auch in der institutionellen Vermögensverwaltung ein klassisches Prinzipal-Agent-Problem. Dabei beauftragt ein institutioneller Kunde (Prinzipal) einen externen Vermögens-verwalter (Agent), sein Geld zu verwalten. Während das Interesse des Kunden in der Maximierung der (risikoadjustierten) Performance liegt, könnten Vermögensverwalter teilweise auch andere Ziele verfolgen.
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Mehr als nur Management Fee
Vermeintlich sichere Anlagen wie Staatsanleihen werfen zurzeit keine respektive eine negative Rendite ab. Sachwerte wie Aktien lassen zumindest noch eine Rendite erwarten, die jedoch Schwankungen unterworfen und mit Unsicherheit behaftet ist. Eine sichere Erhöhung der erwarteten Rendite kann jedoch bei vielen privaten Investoren nur durch die Vermeidung von Vermögensverwaltungskosten erzielt werden.
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Kostenschere zwischen Privatanlegern und institutionellen Portfolios
Privatanleger halten im Gegensatz zu professionellen Anlegern häufig komplexe und wenig liquide Finanzinstrumente in ihren Depots. Dies überrascht insofern, als bekanntlich die Kosten umso höher sind, je komplexer das Instrument ist. Da es im momentanen Tiefzinsumfeld sehr schwierig ist, die Kostennachteile teurerer Produkte durch bessere Anlageerträge zu kompensieren, resultiert der Einsatz teurer Produkte oft in einer schlechteren Anlagerendite.
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Nur ein breiter Vergleich bringt Klarheit
Der zentrale Mehrwert der vorliegenden Studie gegenüber anderen Untersuchungen zum Schweizer Pensionskassenmarkt liegt in der Verwendung von Daten aus den revidierten Geschäftsberichten. Diese Daten zeichnen sich durch einen hohen Standardisierungsgrad und eine hohe Zuverlässigkeit aus. Im Gegensatz zu Erhebungen, die auf subjektiven Befragungen basieren, ist hiermit eine hohe Vergleichbarkeit möglich. Die Analyse fokussiert dabei auf wichtige und vergleichbare Kennzahlen. Schlussendlich stützt sich die Studie auf eine breite und repräsentative Peer Group von 311 Pensionskassen mit einem kumulierten Vorsorgevermögen von CHF 816 Mrd. und über 3.8 Millionen Versicherten.
Umgang mit Retrozessionen
Als Retrozessionen oder Kick-backs werden geldwerte oder nicht geldwerte Leistungen bezeichnet, die Banken oder andere Finanzintermediäre von einem Dritten im Zusammenhang mit der Ausführung von Kundenaufträgen erhalten. Retrozessionen schaffen intransparente Verhältnisse bezüglich der tatsächlichen Vermögensverwaltungskosten (versteckte zusätzliche Einnahmequellen für Vermögensverwalter) und der effektiven Interessenslage. Das Bundesgericht hat in zwei Leitentscheiden bestätigt, dass Leistungen Dritter dem Auftraggeber gehören (BGE 132 III 460, 2006 und BGE 138 III 755, 2012). Im Einklang mit Art. 400 Abs. 1 OR hat der Auftragnehmer den Empfang solcher Leistungen Dritter gegenüber dem Auftraggeber vollständig offenzulegen und die Leistungen weiterzuleiten, ausser der Auftraggeber hat rechtsgültig auf die Weiterleitung verzichtet.