Regulierung

Informationen nach FIDLEG 
(Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen vom 15. Juni 2018)

 

Name und Adresse

PPCmetrics AG, Badenerstrasse 6, 8004 Zürich

Die Unternehmung mit juristischem Sitz in Zürich und einer Zweigniederlassung in Nyon (VD) wurde 1991 gegründet.

 

Tätigkeitsfeld

Wir sind ein führendes Beratungsunternehmen im Bereich «Investment & Actuarial Consulting, Controlling und Research» und verstehen uns als unterstützende Fachexpertin für unsere Kunden.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen für deren gesamten Anlageprozess. So beraten wir sie hinsichtlich ihrer Anlagestrategie (Asset Liability Management), deren Umsetzung mittels geeigneter Portfoliostruktur und Anlageorganisation. Wir unterstützen unsere Kunden bei der Wahl von passenden Vermögensverwaltern (Asset Manager Selection) und bei deren Überwachung hinsichtlich der Anlagetätigkeit (Investment Controlling). Weiter bieten wir hochqualifizierte Dienstleistungen im Bereich Recht und Actuarial Consulting an und sind als von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK BV) zugelassene Expertin für berufliche Vorsorge tätig.

Hingegen verwalten wir keine Kundenvermögen («Vermögensverwaltung») oder Kollektivvermögen. Wir handeln weder mit Finanzinstrumenten, noch erstellen oder vertreiben wir eigene Finanzprodukte oder solche Dritter. Dementsprechend gelten wir nicht als Finanzinstitut nach FINIG und sind keiner Aufsicht unterstellt.

Zu unseren Kunden im In- und Ausland zählen institutionelle Investoren wie Versicherungsgesellschaften sowie namhafte professionelle Investoren wie Vorsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, grosse Unternehmen, Stiftungen, Vereine (namentlich Non-Profit Organisationen) oder vermögende Privatpersonen und ihre Fachberater (z.B. Family Offices).

 

Finanzdienstleistungen nach FIDLEG

Auf Initiative unserer Kunden und der Basis von Vereinbarungen im Rahmen unserer Beratungstätigkeit als Anlageexpertin bieten wir u.a. auch Asset Manager Searches an oder unterstützen unsere Kunden in der ökonomischen und rechtlichen Beurteilung von spezifischen Finanzinstrumenten (Due Diligence). Grundlage ist die vom Kunden definierte Anlagestrategie resp. gewählte Anlagekategorie oder das von ihm vorgegebene Finanzinstrument. Für die Beurteilung unterziehen wir die in Frage kommenden Finanzinstrumente oder Finanzdienstleister einem Marktvergleich. Dabei stützen wir uns auf den von uns entwickelten Ausschreibungsprozess (Asset Manager Search) oder führen – basierend auf unserer sehr umfangreichen Datenbank – einen Peer Group Vergleich durch. Wir beurteilen die in Frage kommenden Finanzinstrumente oder Finanzdienstleister nach den mit dem Kunden abgestimmten Kriterien. Gestützt darauf, wählt er den Finanzdienstleister bzw. das Finanzinstrument und setzt seinen Anlageentscheid eigenverantwortlich i.d.R. mit einem beaufsichtigten Finanzdienstleister um. Dieser wiederum beachtet die auf diesen Kunden anwendbaren regulatorischen Vorgaben.

Das FIDLEG verlangt u.a. von den Finanzdienstleistern, die für ihre Kunden Anlageberatung erbringen, eine Angemessenheits- oder Eignungsprüfung. Bei institutionellen Kunden nehmen wir in Übereinstimmung mit der FIDLEG keine Angemessenheits- oder Eignungsprüfung vor. Bei professionellen Kunden gilt gemäss FIDLEG eine eingeschränkte Angemessenheits- und Eignungsprüfung. So gehen wir davon aus, dass professionelle Kunden über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen und die mit der Finanzdienstleistung verbundenen Anlagerisiken finanziell tragen können. Hingegen muss sich der Finanzdienstleister über die Anlageziele der Kunden erkundigen. Dabei verlassen wir uns auf die Informationen, die wir vom Kunden erhalten bzw. die Angaben, die er macht. Bei unseren Privatkunden hängt die erforderliche Angemessenheits- oder Eignungsprüfung von der Art und dem Umfang unserer Beratungstätigkeit ab. Wir führen eine solche jeweils in Abstimmung mit dem Kunden / der Kundin durch und klären namentlich deren Kenntnisse und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten und – falls notwendig – ihre finanziellen Verhältnisse sowie die Anlageziele.

 

Unabhängigkeit

Wir beraten unsere Kunden vollständig unabhängig und frei von Interessenbindungen. Wir arbeiten ausschliesslich im Interesse unserer Kunden und erbringen faire und transparente Dienstleistungen. PPCmetrics AG hat interne Richtlinien festgelegt, die Interessenkonflikte verhindern. Zu diesem Zweck hat sie sich auch der ASIP Charta und Fachrichtlinie unterstellt (https://www.asip.ch/de/verband/charta/).

PPCmetrics AG steht im alleinigen Eigentum der Partner von PPCmetrics AG und hat keine wirtschaftliche Bindung an Dritte.

 

Kosten

Wir werden für unsere Dienstleistungen ausschliesslich von unseren Kunden entschädigt. Zahlungen oder Entschädigungen Dritter (s. Art. 26 FIDLEG oder Art. 48l-k BVV 2) nehmen wir keine entgegen. Auf Wunsch des Kunden bestätigen wir dies gerne und i.d.R. einmal jährlich.

Die Entschädigung für unsere Dienstleistungen vereinbaren wir schriftlich bzw. vertraglich mit unseren Kunden. Die effektiven Kosten und die für den Kunden erbrachten Dienstleistungen gehen aus den Honorarrechnungen hervor.

 

Behandlungen von Beschwerden und Omudsstelle

Die Partner von PPCmetrics AG bzw. Ihre Kontaktperson bei PPCmetrics AG nehmen Ihre Anliegen und Beschwerden im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen gerne auf.

Bei fortbestehenden Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten können unsere Kunden sich an die FINOS, Finanzombudsstelle Schweiz, Talstrasse 20, 8001 Zürich (www.finos.ch) wenden, welcher wir uns angeschlossen haben (Art. 74ff. FIDLEG). Es handelt sich um eine neutrale Informations- und Vermittlungsstelle, die konkrete Beschwerden von Kunden von Finanzdienstleistern unbürokratisch, rasch, unparteiisch und fair sowie kostenlos bzw. kostengünstig erledigt.

 

Beraterregister

Die Partner der PPCmetrics AG sind als Anlageberater im Beraterregister der BX Swiss AG (https://www.regservices.ch/) eingetragen. Sie erbringen damit den Nachweis der angemessenen Kenntnisse der Verhaltenspflichten und des erforderlichen Fachwissens für die Dienstleistungen der PPCmetrics AG nach FIDLEG.

 

Kundensegmentierung

Das FIDLEG unterscheidet drei Kundensegmente: Privatkundinnen und -kunden, professionelle Kunden und institutionelle Kunden. Diese Kategorien unterscheiden sich nach Kenntnissen und Erfahrungen mit Finanzinstrumenten und/oder der finanziellen Lage der Kunden. Während Privatkundinnen und -kunden den höchsten Anlegerschutz geniessen, ist dieser bei professionellen Kunden geringer: Aufgrund ihrer Kenntnisse, Erfahrungen und ihrer Fähigkeit, das Anlagerisiko von Finanzinstrumenten und den damit verbundenen Finanzdienstleistungen zu tragen, werden professionelle Kunden als sachkundige Anleger behandelt. Institutionelle Kunden unterstehen keinem besonderen Anlegerschutz nach FIDLEG.

Sofern wir Anlageberatung i.S. von Art. 3 lit. c Ziff. 4 FIDLEG erbringen und Sie von uns nicht anders informiert werden bzw. worden sind, klassifizieren wir Sie gemäss den gesetzlichen Kriterien (Art. 4 und 5 FIDLEG). Falls die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie einen Wechsel des Kundensegments beantragen («Reklassifizierung»): D.h. wir stufen Sie dann bspw. als Privatkunde statt professioneller Kunde («Opting-in») ein. Vermögende Privatkundinnen und -kunden (Art. 5 Abs. 2 FIDLEG) klassifizieren wir grundsätzlich als professionelle Kunden («Opting-out»). Sie können jederzeit eine Reklassifizierung als Privatkundin / Privatkunde beantragen.

Über Ihre Rechte in Bezug auf die Kundensegmentierung, die Modalitäten und Auswirkungen einer gewünschten Reklassifzierung klärt Sie Ihre Kontaktperson bei PPCmetrics AG gerne auf.

 


Factsheets

Informationen nach FIDLEG

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Verwendete Begrifflichkeiten 

In der Praxis bestehen Differenzen zwischen FIDLEG-Terminologie und gängiger Terminologie. Nachfolgend ist eine Übersicht über die wichtigsten Unterschiede dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass wir auf unserer Website (mit Ausnahme der Seite «Regulierung») darauf verzichten, die Begriffe nach FIDLEG zu verwenden.

 

BegriffBedeutung nach FIDLEGAllgemein geläufige Bedeutung
Institutioneller Anleger 

Als institutionelle Kunden gemäss FIDLEG gelten:

  • In der Schweiz beaufsichtigte Finanzintermediäre
  • In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen
  • Ausländische Finanzintermediäre und Versicherungsunternehmen, die einer gleichwertigen prudenziellen Aufsicht unterstehen
  • Zentralbanken
  • Nationale und supranationale öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie

Zumeist juristische Personen, die in der Regel meist grössere Geldbeträge investieren.

Typischerweise werden umgangssprachlich u.a. folgende Anlegertypen als institutionelle Investoren bezeichnet:

  • Banken
  • Versicherungen
  • Vermögensverwalter
  • Pensionskassen
  • Staatsfonds
  • Hedge Funds
Professioneller Anleger

Als professionelle Kunden gemäss FIDLEG gelten:

  • Öffentlich-rechtliche Körperschaften mit professioneller Tresorerie
  • Vorsorgeeinrichtungen mit professioneller Tresorerie*
  • Unternehmen mit professioneller Tresorerie
  • Grosse Unternehmen
Für vermögende Kunden errichtete private Anlagestrukturen mit professioneller Tresorerie
Der Begriff professioneller Anleger wird in der Praxis vielfach als Synonym für einen institutionellen Anleger verwendet.
Privatkunde

Als Privatkunde gemäss FIDLEG gelten alle Kunden, die keine institutionellen oder professionellen Kunden sind inkl. vermögende Privatkunden und für diese errichtete private Anlagestrukturen ohne professionelle Tresorerie

 Als Privatkunden werden vermögende Privatpersonen und Family Offices bezeichnet. Ein Abgrenzungsmerkmal zum institutionellen Anleger ist, dass es sich beim Privatkunden i.d.R. nicht um eine juristische Person handelt. 

Die professionelle Tresorerie bedingt mindestens eine fachlich ausgewiesene, im Finanzbereich erfahrene Person, welche hauptsächlich damit betraut ist, die Finanzmittel des Unternehmens dauernd zu bewirtschaften (s. FINMA-RS 2008/3 und FINMA-RS 2008/5).