Abweichungen von der Lebenserwartung sind die Norm
Artikel in "Schweizer Personalvorsorge", Oktober 2018
Dr. Marco Jost, Riitta SchäublinDer Todeszeitpunkt jedes Rentenbezügers – und damit die Lebensdauer und das benötigte Vorsorgeguthaben zur Rentenzahlung – ist aus Sicht der Vorsorgeeinrichtung eine Zufallsgrösse. Abweichungen von der Lebenserwartung sind in der Regel grösser als gemeinhin angenommen.