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Der Bundesrat will Bürger davon abhalten, ihre Altersguthaben zu "verprassen"

Artikel in der "NZZ", Februar 2018

Der Mindestumwandlungssatz des Berufliche-Vorsorge-Gesetzes (BVG) ist mit 6,8% deutlich zu hoch angesetzt, und solche Kassen haben kaum Spielraum, ihn abzufedern, indem sie im Überobligatorium einen niedrigeren Umwandlungssatz ansetzen. So entsteht durch den zu hoch angesetzten BVG-Mindestumwandlungssatz mit jeder neuen Rente ein sogenannter Pensionierungsverlust. Lukas Riesen, Partner bei PPCmetrics, rechnet für eine solche Kasse im BVG-Obligatorium, die einen branchenüblichen Bewertungszinssatz von 2% verwendet und eine Kapitalbezugsquote von 50% aufweist, mit einer jährlichen Mehrbelastung von rund 1 bis 2% des Sparkapitals der aktiven Versicherten durch die EL-Reform.