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Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR)

Die SFDR ist eine europäische Verordnung, die eingeführt wurde, um die Transparenz auf dem europäischen Markt für nachhaltige Anlageprodukte zu verbessern und um Greenwashing vorzubeugen. Schweizer Vermögensverwalter, welche ihre (Schweizer) Produkte ausschliesslich in der Schweiz vertreiben, sind nicht dazu verpflichtet, Produktinformationen gemäss SFDR offenzulegen. Die Regulierung klassifiziert Produkte nach ihren Nachhaltigkeitsbestrebungen, wobei Artikel 9 die «nachhaltigste» und Artikel 8 eine «nachhaltigere» Produktkategorie als Artikel 6 darstellt.

Artikel 6: Die Produkte berücksichtigen keine oder nur wenige Nachhaltigkeitskriterien. Sie dürfen nicht mit den Merkmalen nach Artikel 8 oder 9 werben.

Artikel 8: Die Produkte können mit positiven ökologischen und/oder sozialen Eigenschaften werben. Dazu gehören z.B. Best-in-Class-Ansätze, die bewusst in Unternehmen mit den höchsten ESG-Rankings innerhalb ihrer Branche investieren.

Artikel 9: Die Produkte investieren in Geschäftsfelder, die zur Erreichung eines bestimmten ökologischen oder sozialen Ziels beitragen. Darüber hinaus investieren sie nur in Unternehmen mit guter Unternehmensführung. Der Beitrag einer Investition zur Erreichung eines spezifischen Ziels muss messbar sein.