Der risikotragende Deckungsgrad schafft Transparenz und Vergleichbarkeit

Auf einen Blick

  • Entwicklung des risikotragenden Deckungsgrades im Jahr 2011 durch die PPCmetrics AG
  • Einsatz des risikotragenden Deckungsgrades durch ca. 1/3 aller Vorsorgeeinrichtungen
  • Messung der Belastung der Risikoträger einer Vorsorgeeinrichtung
  • Neutralisierung unterschiedlicher technischer Zinssätze sowie Kassenstrukturen (Rentneranteil)
  • Herstellung von Transparenz und Vergleichbarkeit aus Sicht der Risikoträger

Video - Risikotragender Deckungsgrad

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Der risikotragende Deckungsgrad

Der risikotragende Deckungsgrad wurde im Jahr 2011 durch die PPCmetrics AG entwickelt.

Die Risikofähigkeit einer Vorsorgeeinrichtung setzt sich aus der finanziellen und strukturellen Risikofähigkeit zusammen. Der risikotragende Deckungsgrad verdichtet beide Dimensionen der Risikofähigkeit in einer Kennzahl und misst dabei die Belastung der Risikoträger einer Vorsorgeeinrichtung. Die Risikoträger sind die aktiven Versicherten und die Arbeitgeber. Die laufenden Renten hingegen sind gesetzlich garantiert. Je höher der Anteil der garantierten Renten an den Gesamtleistungen, desto stärker konzentrieren sich die Risiken bei den aktiven Versicherten. Der risikotragende Deckungsgrad schafft die notwendige Transparenz bezüglich der Lage der aktiven Versicherten. Im Gegensatz zu dem in der Jahresrechnung ausgewiesenen Deckungsgrad neutralisiert der risikotragende Deckungsgrad unterschiedliche technische Zinssätze sowie Kassenstrukturen (Rentneranteil) und ermöglicht damit einen direkten Vergleich zwischen verschiedenen Vorsorgeeinrichtungen.

Mehr Transparenz für die Risikoträger

Der risikotragende Deckungsgrad zeigt die Deckung der nicht garantierten (d.h. "risikotragenden") Leistungen und dient damit als Indikator der Belastung der Risikoträger. Verwendetes Berechnungsschema:

Risikotragender Deckungsgrad.PNG

Die weitaus bedeutendsten garantierten Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung sind die laufenden Renten. Wird das für die garantierte Ausrichtung der Rentenleistungen notwendige Kapital (ökonomisches Vorsorgekapital) vom verfügbaren Gesamtvermögen der Vorsorgeeinrichtung abgezogen, so resultiert das für die Deckung der nicht garantierten Leistungen verbleibende Vermögen. Das Verhältnis zwischen diesem verbleibenden Vermögen der aktiven Versicherten und ihren Guthaben (Freizügigkeitsleistungen) bezeichnen wir als den risikotragenden Deckungsgrad.

Bei einzelnen Kassen existieren weitergehende Garantien gegenüber den aktiven Versicherten oder auch variable Rententeile (Bonusrenten). In solchen Fällen kann das Berechnungsschema entsprechend adaptiert werden.


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