Allgemeines

Auf einen Blick

  • Der technische Zinssatz hat grundsätzlich zwei Funktionen: Als Bewertungszinssatz steht er für den Diskontsatz, mit welchem die Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen bewertet werden. Als Finanzierungszinssatz (oder Rechnungszinssatz) legt er den Zinssatz für die Finanzierung der zukünftigen Leistungen einer Vorsorgeeinrichtung fest.
  • Die von der Schweizerischen Kammer der Pensionskassen-Experten beschlossene Fachrichtlinie technischer Zinssatz (FRP 4) ist für den/die Expert:in die Basis für die Empfehlung des technischen Zinssatzes als Bewertungszinssatz.

Zwei zentrale Bedingungen

Das sagt die FRP 4:

Der empfohlene technische Zinssatz (TZ) muss die folgenden zwei Bedingungen erfüllen:

  1. Strukturelle Risikofähigkeit: Der technische Zinssatz muss Struktur und Merkmale der Vorsorgeeinrichtung sowie die absehbaren Veränderungen berücksichtigen.
  2. Laufende Finanzierung: Der technische Zinssatz muss unter der erwarteten Rendite liegen (angemessene Marge).

Die in der Richtlinie genannte Obergrenze ist nicht zwingend und kann mit entsprechender Begründung überschritten werden. Jeder technische Zinssatz muss begründet werden.

PPCmetrics Anwendungshilfe zu FRP 4

  • Eine Vorsorgeeinrichtung ohne Risikoträger (eine sogenannte Rentnerkasse) muss die Verpflichtungen risikoarm bewerten.
  • Sind Risikoträger (strukturelle Risikofähigkeit) vorhanden, kann der technische Zinssatz höher angesetzt werden. Risikoträger sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
  • Die Höhe des technischen Zinssatzes wird durch die Struktur der Vorsorgeeinrichtung und den Umfang der möglichen Sanierungsmassnahmen bestimmt.
  • Mit unserem FRP Rechner können Sie den technischen Zinssatz für Ihre Vorsorgeeinrichtung in wenigen Sekunden überprüfen.

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